| Ausbilder / Prüfer (AP) Schwimmen / Rettungsschwimmen |
Erlangen der Ausbilder Prüfer Lizenz
Die Ausbildung und Prüfung zum Ausbilder/ Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen obliegt dem Landesverband. Da der Landesverband Nordrhein so groß ist, ist die Ausbildung und Prüfung an die Regionen delegiert. Für den Bezirk Rhein-Kreis Neuss ist die Region II zuständig. Die Region II hat folgende Aufgaben im Bereich des Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen:
- Durchführung von Ausbilder/Prüfer - Vorbereitungsseminaren,
- Abnahme der Prüfung zum Ausbilder/Prüfer (FÜL - Rettungsschwimmen),
- Aufsicht über die von den Bezirken durchzuführenden Ausbildungshelfer Lehrgänge "Schwimmen", "Rettungsschwimmen" und "Lehrscheinfortbildungslehrgänge",
- Verbindungsfunktion zwischen Landesverband und Ortsgruppen,
- Unterstützung der Ortsgruppen in Ausbildungsfragen (Referenten, Material ).
Wenn Sie gerne den Ausbilder/Prüfer Schwimmen/ Rettungsschwimmen erwerben möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ausbildungsleiter Ihrer Gliederung. Sollten Sie noch weitere Hintergrundinformationen benötigen, können Sie sich direkt an die Regionsseite des LV Nordrhein wenden.
Fachübungsleiter C Rettungsschwimmen
Der Fachübungsleiter C ist eine Lizenz des DSB (Deutscher Sport Bund).
Diese Lizenz kann man beantragen, wenn man den Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen erworben hat. Die Beantragung erfolgt über ein Formblatt (Bestellnummer: 1640 7370). Dieser Antrag geht über den LV Nordrhein an den DVV. Weitere Informationen kann man über den DVV bekommen.
Der Fachübungsleiter C Rettungsschwimmen wird benötigt, um beim LSB (Landessportbund) an Übungsleitergelder zu kommen.
Verlängerung der Ausbilder Prüfer Lizenz
Die Deutsche Prüfungsordnung verlangt alle 4 Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung. Dort soll der Ausbilder / Prüfer / Fachübungsleiter C regelmäßig auf den neuesten Informationsstand gebracht werden. Darunter versteht man:
- Neuerungen der Prüfungsordnung,
- die vertiefende Beschäftigung mit Ausbildungsinhalten und methodische Maßnahmen des jeweiligen Fachgebietes (z.B. Schwimmen, Rettungsschwimmen oder Tauchen),
- die Information und das Training der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW),
- die Informationen über Neuerungen der Ausbildungsinhalte,
- neue Lehr- und Lernmittel (Ausbilderhandbücher und Lernbücher des Bundesverbandes, Lehrfilme),
- Sportkonzeption/Regelwerk in der DLRG für Breiten- und Leistungsport.
Die einzelnen Inhalte zu diesen Themen, werden alle 4 Jahre durch die Ausbildertagung des LV Nordrhein festgelegt. In diesem festgelegten Rahmenplan bleiben dem Bezirk 4 Unterrichtseinheiten für Themen, die regional wichtig sind.
