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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein e.V. - Bezirk Rhein-Kreis Neuss e.V.

Katastrophenschutz bei der DLRG

Wappen Rhein-Kreis Neuss, der zuständigen Behörde für den Katastrophenschutz


Die DLRG wirkt gemäß den Regelungen des Gesetzes über den Feuerschutz in Nordrhein-Westfalen (§18 FSHG NW) in der allgemeinen Gefahrenabwehr mit. Der umgangssprachliche Begriff des Katastrophenschutzes ist aber geläufiger und wird daher im Folgenden verwendet.