Katastrophenschutz bei der DLRG

Wappen Rhein-Kreis Neuss, der zuständigen Behörde für den Katastrophenschutz
Die DLRG wirkt gemäß den Regelungen des Gesetzes über den Feuerschutz in Nordrhein-Westfalen (§18 FSHG NW) in der allgemeinen Gefahrenabwehr mit. Der umgangssprachliche Begriff des Katastrophenschutzes ist aber geläufiger und wird daher im Folgenden verwendet.
